Streckenneuerungen
Komplett gesperrte Radstrecke für den Verkehr, zwei Wechselzonen.
Penalty Box
Befindet sich beim Rad-km 29,5 und ist sofort in der aktuellen Runde nach Erhalt einer Verwarnung anzufahren. Dies liegt in der Eigenverantwortung der AthletInnen. Nicht-befolgen führt zur Disqualifikation!
Die Penalty Box für die Sprint-Distanz befindet sich am Beginn der Laufstrecke.
Wettkampfkleidung
Ist direkt im jeweiligen Bag am Radständer in der Wechselzone zu platzieren.
Wettkampfregeln
Es gilt das aktuelle ÖTRV Wettkampf- und Veranstalterreglement mit Penalty Box (Windschattenfahren ist verboten!). LINK
Wettkampfordnung
Der Veranstaltung liegt die Sportordnung (Verbandsordnung des ÖTRV) mit der jeweils gültigen Version des Wettkampf- und Veranstalterreglements zugrunde. Die entsprechenden Reglementes können auf der Website des ÖTRV (www.triathlon-austria.at) eingesehen werden. Sprintdistanz: Neopren nach dem ÖTRV-Regelment erlaubt.
Wettkampleitung
– Organisation: Daniel Döller
– Rennleiter: Daniel Döller mit Teilbereichsverantwortlichen
– Chef-Kampfrichter (ChKr): Funktionär des ÖTRV
– Wettkampf-Jury: ChKr, Delegierter des STrV, Delegierter des veranstaltenden Vereines
Straßenverkehrsordnung
Die Wettbewerbsteilnehmer haben den Weisungen der Straßenaufsichtsorgane (Polizei, Kampfrichter und Ordner) Folge zu leisten und sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) zu halten. Die Benützung des rechten Fahrstreifens bzw. Fahrbahnrandes ist vorgeschrieben. Den Anordnungen der Streckenposten, der Organisatoren, sowie den Wettkampfrichtern des ÖTRV sind Folge zu leisten.
Doping
Die Anti-Doping Reglements der ITU, des ÖTRV sowie der WADA und der nationalen Antidopingagentur NADA und die Anti-Doping Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes (BSFG) finden vollinhaltlich Anwendung. AthletInnen, die an den Bewerben teilnehmen, sind verpflichtet, sich mit dem Regelwerk sowie den Verfahren bezüglich Kontrollen, Strafen und Einsprüchen vertraut zu machen. Die Umsetzung der Anti-Doping Bestimmungen der ITU, der NADA und des Bundes-Sportfördergesetzes (BSFG) werden vollinhaltlich angewandt. Die entsprechenden Reglements können auf der Website des ÖTRV (www.triathlon-austria.at) und auf der Website der NADA www.nada.at) eingesehen werden.
Lizenz
Jede(r) TeilnehmerIn benötigt eine Jahreslizenz des ÖTRV oder eine Tageslizenz des ÖTRV. Die Tageslizenz ist bereits bei der Anmeldung zu bezahlen. Ausländische Athleten benötigen ebenfalls eine Tageslizenz.
Zeitmessung
Durch Champion Chip – Jede(r) TeilnehmerIn kann seinen eigenen Chip verwenden (in der Anmeldung bekannt geben) oder gegen eine Miet von € 4,- bei der Registrierung erwerben.
ACHTUNG: Chips können nicht vor Ort auf ihre Funktion geprüft werden!
Teilnehmerlimit
Die Ironman- & Halb-Distanz ist in Summe auf 1.250 Startplätze beschränkt, ebenso werden bei der Olympischen- & Sprint-Distanz gesamt 1.250 Startplätze vergeben. Teilnehmer an den ÖSTM bekommen einen garantierten Platz (ÖTRV Lizenz notwendig).
Abmeldebedingungen
Grundsätzlich ist keine Übertragung der Anmeldung auf andere Teilnehmer oder ein anderes Jahr möglich. Dazu wird der Abschluss der Versicherung bei der Anmeldung empfohlen.
Rücktritt von der Anmeldung
Solltet ihr eure Anmeldung nicht aufrecht erhalten können und zurücktreten wollen, so wird folgender Anteil vom bezahlten Nenngeld (exkl. Gebühren) ersetzt:
Refund bis Datum
75% bis 31.12.
50% bis 31.03.
25% bis 30.06.
Schreibt uns dazu bitte ein E-Mail an office@austria-triathlon.at mit eurer Buchungsbestätigung.